Das Wohnungstauschprogramm der WIR
Ab dem 01. September 2022 steht den Mieterinnen und Mietern das neue Wohnungstauschportal der WIR zur Verfügung.
Mieterinnen und Mieter der WIR haben ab sofort die Möglichkeit, Ihre Wohnung gegen eine neue, zur aktuellen Lebenssituation passenden Wohnung mit anderen Mieterinnen und Mietern der WIR zu tauschen.
Das Besondere daran: Sofern die Ausstattungsmerkmale der Tauschwohnungen vergleichbar sind, zahlen die Tauschpartner für ihre jeweilige neue Wohnung, die gleiche Nettokaltmiete pro Quadratmeter wie für ihre bisherige Wohnung. Niemand, der sich verkleinern oder vergrößern will, muss so auf einen Umzug aus Sorge um ein bezahlbares Zuhause verzichten.
Wer kann am Tauschprogramm der WIR teilnehmen?
Grundsätzlich kann jede Mieterin und jeder Mieter einer städtischen Wohnung der WIR seine aktuelle Wohnung gegen eine andere vermietete Wohnung der WIR tauschen. Voraussetzung ist dabei, dass der Mieter, Hauptmieter eines ungekündigten Mietverhältnisses ist und es sich beim Mieter um eine natürliche Person (also keine Firma, Gesellschaft, Verein o. ä.) handelt. Nicht tauschfähig sind ferner belegungsgebundene bzw. mit Belegungsrechten versehene Wohnungen (z.B. Sozialer Wohnungsbau) sowie Wohnungen, die durch die WIR nur verwaltet werden, sich aber nicht in deren Eigentum
befinden.
Das Angebot soll der besseren Verteilung von Wohnraum der WIR dienen. Es richtet sich insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, an Senioren, deren Wohnung für ihre Bedürfnisse zu groß geworden ist und Familien in beengten Wohnverhältnissen, die mehr Wohnraum benötigen.
Wie finde ich eine Tauschwohnung?
Die Vermittlung von Tauschwohnungen erfolgt über die WIR. Die Interessenten unterrichten uns hierbei schriftlich oder per E-Mail von ihrer Bereitschaft, Ihre Wohnung zu tauschen. Hierzu teilen uns die Tauschinteressenten Namen, Mietvertragsnummer, Datum des Mietbeginns Ihres bestehenden Vertrags, Ausstattungsmerkmale (z.B. Einbauküche, Balkon, Parkettboden etc.) ihrer Wohnung, ihre Vorstellungen von der Tauschwohnung (Größe, Lage, Ausstattung), den frühestmöglichen Tauschtermin und ihr Einverständnis, Ihren Namen und Anschrift an andere Tauschinteressen weiterzugeben mit.
Wenn wir einen geeigneten Tauschpartner für Sie gefunden haben, unterrichten wir Sie schriftlich und geben Ihnen den Namen und die Anschrift des Tauschinteressenten bekannt. Hiernach verabreden Sie miteinander einen Termin zur gegenseitigen Wohnungsbesichtigung. Wenn Sie nach erfolgter Besichtigung der jeweils anderen Wohnung sich untereinander einig sind, teilen Sie uns das schriftlich mit. Ab diesem Zeitpunkt sind beide Tauschangebote für andere gesperrt. Kommt der Tausch zustande, werden Sie für weitere Wohnungstauschangebote nicht mehr berücksichtigt. Klappt es doch nicht, werden wir Sie wieder kontaktieren, wenn wir einen weiteren geeigneten Tauschpartner für Sie gefunden haben.
Wie geht es danach weiter?
Sind sich zwei Tauschpartner einig geworden, prüft die WIR ob eine ausreichende Mietzahlungsfähigkeit beider Tauschpartner für ihre jeweilige neue Wohnung gegeben ist und ob dem Tausch eventuelle sonstige Gründe entgegenstehen (z. B. eine Instandsetzungsbedarf einer der beteiligten Wohnungen, der nur im Rahmen eines regulären Mieterwechsels behoben werden kann). Die WIR wird zu diesem Zweck zu
Ihnen Kontakt aufnehmen, die erforderlichen Unterlagen anfordern und einen Termin zur Wohnungsbesichtigung vereinbaren. Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem Wohnungstauschprogramm um eine freiwilliges Angebot der WIR handelt und daher kein Rechtanspruch auf Erteilung der Zustimmung besteht.
Stehen dem Wohnungstausch keine Gründe entgegen, schließt die WIR mit beiden Tauschpartnern Aufhebungsverträge zu den bestehenden Mietverhältnissen über die jeweilige bisherige Wohnung sowie neue Mietverträge über die jeweilige neue Wohnung ab. Sofern der Ausstattungsstandard der getauschten Wohnungen vergleichbar ist, behält bei dem Tausch jeder Tauschpartner seine bisherige Nettokaltmiete pro Quadratmeter, d. h. mietet seine neue Wohnung zum gleichen Nettokaltmietzins pro Quadratmeter an wie seine bisherige Wohnung. Die Tauschpartner müssen vor dem Wohnungstausch die jeweils fälligen Schönheitsreparaturen in ihren bisherigen Wohnungen durchführen. Bei allen zum Vollzug des Wohnungstauschs erforderlichen Schritten begleitet und betreut Sie die WIR. So können Sie sicher sein, dass nichts übersehen wird und alles reibungslos und zuverlässig läuft.
Beachten Sie aber bereits jetzt: Am Tag des Wohnungstauschs wird es ein doppelter Umzug. Auch Ihr Tauschpartner zieht um. Die Organisation beider Umzüge sowie die Durchführung der fälligen Schönheitsreparaturen liegt in Ihren Händen. Die WIR kann Ihnen keine Zwischenunterkünfte zur Verfügung stellen. Das müssen Sie bedenken und gemeinsam alles so koordinieren, dass der zeitgleiche Wohnungswechsel reibungslos klappt – und Sie von Anfang an nur Freude am neuen Zuhause haben.
Antworten zu häufig gestellten Fragen rund um das Wohnungstauschprogramm der Wohnen in Radebeul (WIR) finden Sie auf unserer FAQ-Seite. Sofern Ihre Frage dort nicht beantwortet wird, wenden Sie sich gerne schriftlich oder per E-Mail an info@bzgr.de direkt an uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ)
Wozu dient das Wohnungstauschprogramm (WTP)?
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Wer kann tauschen?
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Wer kann nicht tauschen?
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Welche Wohnungen können und welche können nicht getauscht werden?
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Welche Bedingungen gelten für einen Tausch?
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Wie lange dauert der Wohnungstausch?
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Was gilt es beim Tausch zu beachten?
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Wie melde ich mich zum Wohnungstauschprogramm an?
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Welche Daten werden von mir gespeichert und verarbeitet?
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Wie kann ich mein Tauschangebot zurückziehen?
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An wen kann ich mich mit Fragen zum Tauschvorgang wenden?
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Was passiert, wenn wir einen Tauschpartner für Sie gefunden haben?
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Wann ist ein Tausch endgültig?
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Was passiert, wenn ich doch nicht tauschen möchte?
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Besteht ein Rechtsanspruch auf einen Wohnungstausch?
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Was muss ich mit der WIR alles klären, bevor ich tauschen kann?
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Muss ich meinen Mietvertrag kündigen, damit ich tauschen kann?
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Stellt die WIR Unterstützung für den Wohnungstausch bereit?
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Was passiert bei einem Wohnungstausch mit der Kaution?
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Welche Faktoren können einen Tausch verzögern?
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Was passiert, wenn mein Tauschpartner nicht mehr tauschen will?
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Sind Abstandszahlungen zulässig?
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Wie funktioniert ein Wohnungstausch, wenn es mehrere Hauptmieter gibt?
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