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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit
Die WIR Wohnen in Radebeul GmbH (WIR) ist bemüht, ihre Website www.wir-radebeul.de
barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das Sächsische Inklusionsgesetz (SächsInklusG), das Sächsische E-Government-Gesetz (SächsEGovG) sowie das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Barrierefreie-Websites-Gesetz – BfWebG).
Maßstab für die Barrierefreiheit sind die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG – Web Content Accessibility Guidelines) 2.1 auf Level AA, die im als W3C Recommendation (Web Standard) veröffentlicht wurden (Kriterien der europäischen Norm EN 301 549, Version 2.1.2) sowie die weiterentwickelte BITV 2.0 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung).
Die Webseiten sind derzeit nicht komplett mit den technischen Anforderungen gemäß der Verordnung BITV 2.0 vereinbar. Unsere Codebasis wird regelmäßig überarbeitet, um die Zugänglichkeit der Seite weiter zu verbessern.

Stand der Barrierefreiheit
Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.1.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA-1 beachtet.
Diese Webseite ist nach den oben genannten Richtlinien nicht barrierefrei.

Nicht barrierefreie Inhalte
Das CMS und der Content der Website sind nicht barrierefrei. Punktuell kann man von barrierearmen Angeboten – wie dieser HTML Seite – ausgehen.
Bis Ende 2022 soll die Website der WIR wohnen in Radebeul GmbH erneuert werden. Damit werden die wirtschaftlich vertretbaren Angebote der Website barrierefrei ausgestaltet.

Mangelnde Barrierefreiheit aufgrund unverhältnismäßiger Belastung
Für www.wir-radebeul.de liegt zum aktuellen Zeitpunkt eine unverhältnismäßige Belastung nach § 2 Absatz 3 BfWebG in Verbindung mit Richtlinie (EU) 2016/2102, Artikel 5 und Erwägungs-grund 39, vor.

Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde erstellt am 05.02.2024 und zuletzt aktualisiert am 05.02.2024

Feedback und Kontaktangaben
Wenn Ihnen Mängel zur Barrierefreiheit auffallen oder wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, wenden Sie sich bitte an uns: info[at]wir-radebeul.de

Durchsetzungsverfahren
Sollte auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit unter oben genanntem Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie sich an die Sächsische Durchsetzungsstelle wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung, wenn Konflikte zwischen öffentlichen Stellen in Sachsen und Menschen mit Behinderungen auftreten. Dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich. Sie erreichen die Durchsetzungsstelle unter folgenden Kontaktangaben:

Kontakt:

Sächsische Staatskanzlei
Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen
Durchsetzungsstelle
Archivstraße 1
01097 Dresden

Telefon: 0351 564 10713
Fax: 0351 564 10999

E-Mail: durchsetzungsstelle@sk.sachsen.de
Webseite: https://www.durchsetzungsstelle.sachsen.de

Folgende Inhalte sind zum Teil nur eingeschränkt zugänglich:
• eingebundene Videos

Diese Erklärung wurde am 15. Januar 2021 erstellt. Diese Erklärung wurde zuletzt am 30. August 2023 aktualisiert.

Kontakt
Sollten Ihnen noch bestehende Barrieren in Bezug auf unsere Website auffallen oder Sie Informationen zu noch nicht barrierefreien Inhalten benötigen, senden Sie uns bitte eine E-Mail. Wir sind bemüht Ihnen schnellstmöglich zu antworten.
E-Mail: online@radebeul.de

Ehrenamtliche Behinderten-Beauftragte
Ansprechpartnerin: Frau Seidel
Hauptstraße 4
01445 Radebeul
0351 8311-810 (nur während der Sprechzeit)
handicap-beratung@radebeul.de

Webseite: https://www.radebeul.de/B%C3%BCrgerservice++Verwaltung/Beh%C3%B6rdenwegweiser/Amtsleiter+Amt+f%C3%BCr+Bildung+Jugend+und+Soziales/Ehrenamtliche+Behindertenbeauftragte.html?highlight=behindertenbeauftragte

Dienstag jeden 1. des Monats von 10.00 – 12.00 Uhr –

und nach Vereinbarung im Amt für Bildung, Jugend und Soziales, Hauptstraße 4, Erdgeschoss, Zimmer 0.09