Mieterinformation zur TV-Versorgung

Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter,

ab 01.07.2024 ist auf Grund einer Änderung des Telekommunikations-gesetzes vom 01.01.2021 die Umlage der Fernsehgebühren für TV- Kabelanschlüsse oder SAT-Anlagen in den Betriebskosten nicht mehr gestattet (das Nebenkostenprivileg entfällt).

Das bedeutet, dass die monatlichen Gebühren des TV-Anschlusses ab 01.07.2024 nicht mehr, wie bislang, über Ihre Betriebskosten von uns abgerechnet werden dürfen. Mit dieser Änderung steht es Ihnen zukünftig frei, über welchen TV-Anbieter Sie Fernsehen empfangen.
Sie müssen somit ab dem 01.07.2024, selbst einen neuen, eigenen Vertrag mit einem neuen Anbieter oder dem jetzigen Anbieter/Betreiber des TV-Kabelanschlusses oder der SAT- Anlage ihres Objektes abschließen.
Hierzu wird sich u.a. Ihr derzeitiger Fernsehanbieter bei Ihnen, falls nicht schon zwischenzeitlich erfolgt, melden und Ihnen einen neuen Einzelvertrag anbieten.
Wir als Ihr Vermieter kümmern uns dann um die Gestattung des Hauszutrittes des Betreibers.
Wir bitten nochmals zu beachten, dass Sie hier selbst die freie Wahl haben. Die Abrechnung der Fernsehgebühr erfolgt bis zum 30.06.2024 von uns über die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2024.
Mit freundlichen Grüßen

Ihre Objektverwaltung von
WIR Wohnen in Radebeul GmbH